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Verfügungen

Zusätzlich zur Bestattungsvorsorge gibt es noch weitere Möglichkeiten, rechtzeitig Regelungen zu treffen. Für viele Eventualitäten können Sie vorsorgen.

Patientenverfügung

Wenn Sie, beispielsweise bedingt durch Krankheit oder einen Unfall, Ihre Wünsche nicht mehr äußern können, ist es von äußerster Wichtigkeit, dass Sie eine Patientenverfügung haben. Sie ist auch für Ärzte bindend und regelt, welche Therapien Sie möchten und welche Sie ablehnen. Im Idealfall aktualisieren Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig und versehen Sie mit dem jeweiligen Datum und Ihrer Unterschrift.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Broschüre Patientenverfügung - BMJV

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht benennt einen Vertrauten, der Ihre Interessen wahrnimmt, wenn Ihnen das nicht mehr möglich ist. Diese Person ist für Sie vertretungsberechtigt und darf Entscheidungen für Sie treffen. Ergänzend kann eine Generalvollmacht ausgestellt werden, wodurch derjenige auch beispielsweise Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln kann.

Entsprechende Informationen finden Sie unter:
Broschüre Betreuungsrecht - BMJV

Organspendeausweis

Ob jemand nach seinem Ableben seine Organe spenden möchte oder nicht, ist ganz allein seine persönliche Entscheidung. In einem Organspendeausweis können Sie Ihre diesbezüglichen Vorstellungen dokumentieren. Auch wenn Sie nur einige oder aber auch gar keine Organe spenden wollen, können Sie das dort vermerken.

Organspendeausweise werden nirgendwo offiziell registriert. Sie können Ihre Entscheidung also jederzeit revidieren und sind nicht daran gebunden.

Umfassende Informationen finden Sie hier:

http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/organspende.html

Einäscherungsverfügung

Sofern Sie dereinst eine Feuerbestattung bevorzugen, sollten Sie im Vorfeld eine entsprechende Verfügung unterzeichnen.